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 Mitglieder

Die Zahl der Mitglieder ist satzungsgemäß auf 400 beschränkt (davon die LG BW mit 62 Migliedern). Auf diese Zahl werden die Mitglieder, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, nicht angerechnet. Neue Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag einer Landesgruppe vom Präsidium berufen. Zu Korrespondierenden Mitgliedern werden Fachleute aus dem Ausland berufen. Natürliche und juristische Personen, die das Wirken der Akademie zu unterstützen bereit sind, können Fördernde Mitglieder werden.